Du hast eine Abmahnung wegen Google Fonts bekommen? Willkommen im Club. Aktuell bekommen hunderte meist kleine Unternehmen Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen. Ich zeige dir, was du jetzt tun kannst.
Vorab: Das ist keine Rechtsberatung. Ich kann dir hier nicht sagen, wie du rechtlich sinnvoll auf die Abmahnung reagierst. Ich bin kein Jurist und darf dir hier keine Tipps oder Beratung geben. Frage bitte einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt. Hier bekommst du Hintergrundinfos zu Google Fonts und wie du die Schriftarten anders verwenden kannst.
Einen interessanten Artikel mit rechtlichen Hintergründen und Antworten auf die häufigsten rechtlichen Fragen findest du bei Rechtsanwalt Thomas Schwenke: Abmahnung wegen Google Fonts erhalten? Ratgeber mit FAQ, Beispielen und Musterantwort
Abmahnung wegen Google Fonts: Darum hast du sie bekommen
Das solltest du jetzt technisch tun, wenn du eine Abmahnung wegen Google Fonts bekommen hast
- Suche erstmal im Quellcode nach dynamisch eingebunden Schriften. Die können von Google kommen, aber auch z.B. von Adobe Fonts.
- Wenn du eine Web-Schriftart auf deiner Website eingebunden ist, frage bei deinem technischen Ansprechpartner, ob die Schrift dynamisch eingebunden wird.
- Wenn du wirklich dynamische Schriftarten einbinden, solltest du schleunigst auf lokale Einbindung umstellen.
So erkennst du Google Fonts auf deiner Website
Lass dir den Quellcode deiner Seite anzeigen und suche mal nach
Wenn du das im Quellcode der Seite entdeckst, werden die Schriften dynamisch eingebunden,. Jetzt musst du schnell reagieren.
fonts.googleapis.com
fonts.gstatic.com
Alternativ gibt es auch Online-Tools, die deine Seite checken. Probiere mal den Google Fonts Scanner von eRecht24.
Wenn du dynamisch eingebunden Schriften auf der Seite entdeckst, musst du schnell reagieren.
Schriftarten lokal einbinden
Wenn du Google Fonts lokal einbinden willst, musst du sie erst einmal von Google herunterladen.
Dafür nutzt du das Tool Google Webfonts Helper.
Wie es danach technisch weitergeht, kannst du bei BlogMojo nachlesen: Google Fonts lokal einbinden.
Was sind Google Fonts?
Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit Schriftarten, das Google zur kostenfrei bereitstellt. Diese Schriftarten können von jedem Webentwickler, Blogger oder Webseitenbetreiber genutzt werden.
Dieser Dienst wird von Google bereitgestellt und alle Schriftarten und die Bandbreite sind kostenlos.
Der große Vorteil ist, dass die Website schneller lädt und Designer viel Schriften nutzen können ohne sich um die Lizenz Sorgen machen zu müssen.
Wenn du auf deiner Website eingebettete Google Fonts verwendest, muss der Google-Server die IP-Adressen der Nutzer deiner Website erfassen, um ihnen die Google Font-Datei zu senden.
Um dir die Schriftart zu senden, muss der Google-Server wissen, wohin er sie senden soll, also muss er die IP-Adressen der Website-Nutzer erfassen. Wenn der Website-Nutzer die Website öffnet, fordert er automatisch die Google-Fonts-Dateien von den Google-Servern an. Die Google Fonts API fordert Schriftdateien und CSS-Code an und lädt sie herunter, um die benötigten Schriftarten bereitzustellen, die im Cache deines Browsers gespeichert werden.
Und das ist das Problem.
Das ungefragte Senden der IP-Adresse an Google verstößt wohl gegen die DSGVO. Und das ist der Grund für die Abmahnungen.
Die Schriften können dynamisch oder lokal auf der Website eingebunden werden.
Dynamische Einbindung von Google Fonts
Die Google Fonts liegen bei Google und werden beim Abruf der Seite vom Google-Server heruntergeladen.
Beim Herunterladen werden Nutzerdaten (unter anderem die IP-Adresse) an die Server in den USA übertragen.
Viele Webentwickler weisen die Nutzer nicht darauf hin, dass persönliche Daten an Google übertragen werden. Das muss über einen Datenschutzhinweis erfolgen.
Lokales Einbinden von Schriftarten
Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Schriften lokal auf der eigenen Website eingebunden werden. Der große Vorteil ist, dass hier keine Nutzer-Daten an Google übertragen. Verschiedene Landesdatenschutzbehörden empfehlen die lokale Einbindung als rechtlich sichere Lösung.
Urteil vom Landgericht München zu Google Fonts
Am 20. Januar 2022 hat das Landgericht München rechtskräftig entschieden, dass bei der dynamischen Nutzung von Google Fonts unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden.
Leitsätze:
1. Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts stellt es dar, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet. (Rn. 6 – 7) (redaktioneller Leitsatz)
2. Ein Rechtfertigungsgrund für die Weitergabe einer IP-Adresse liegt nicht vor, da das Angebot von Google Fonts auch genutzt werden kann, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google stattfindet. (Rn. 8) (redaktioneller Leitsatz)Landgericht München in seiner Entscheidung
Der Beklagte wurde verurteilt, die Datenverarbeitung zu unterlassen und 100 Euro Schadensersatz an den Kläger zu zahlen.