Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
“Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert das Bundespresseamt auf, die Facebook-Fanpage der Bundesregierung innerhalb von vier Wochen abzuschalten” – das war in der vergangenen Woche eine Schlagzeile auf heise.de.
Die Bundesregierung betreibt momentan eine Facebook-Fanpage – und die wird laut Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz) als datenschutzrechtlich nicht konform eingestuft.
Grundlage ist ein Kurzgutachten, das Kelber selbst in Auftrag gegeben hat.
Darin heißt es, “es gebe für Fanpages keine wirksamen Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Informationen auf Geräten von Nutzern, die eine Fanpage besuchen, wie es mit Cookies geschieht. Ebenso keine dafür, diese Informationen abzurufen”.
Die Bundesbehörden müssen sich vorbildlich an Recht und Gesetz halten, betont Kelber, auch wenn es wichtig ist, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann.
Kelber hat das zuständige Bundespresseamt angewiesen, den Betrieb der Seite einzustellen.
4 Wochen, um die Facebook-Seite abzuschalten
Das Bundespresseamt hat vier Wochen Zeit, den Bescheid umzusetzen.
Die Facebook-Seite der Bundesregierung hat derzeit etwas mehr als eine Million Follower und 900.000 “Gefällt mir”.
Meine Einschätzung dazu
Ja, Facebook ist ein Alptraum für alle Datenschützer. Aber leider ist das Netzwerk inzwischen so etabliert, dass es aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken ist.
Das Abschalten einer so großen Seite wie die der Bundesregierung finde ich persönlich nicht gut. Denn über eine Million Menschen sehen theoretisch Inhalte der Regierung. Bürger und Interessenten könnten hierüber in Echtzeit erreicht werden.
Wie sonst schafft man aktuell denn bitte so eine schnelle und direkte Kommunikation?
Die Facebook-Seite der Bundesregierung informiert fast mehrmals täglich mit News und Hintergrundinfos zu aktuellen Themen. Dementsprechend prüft das Bundespresseamt den Bescheid.
Bis zur Klärung der Rechtsfragen soll die Seite online bleiben, weil sie ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit sei.