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Remote Work aus dem Ausland: Die wichtigsten Rechtsfragen & Best Practices

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Thomas pixelschmitt® Schmitt
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Umfassender Leitfaden zu Remote Work aus dem Ausland
Umfassender Leitfaden zu Remote Work aus dem Ausland
Immer mehr Unternehmen möchten per Remote Work aus dem Ausland arbeiten. Ein Leitfaden der Bitkom bietet hier Praxishilfe an und beleuchtet neben allgemeinen Fragen zu Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch Best-Practice-Beispiele

Remote Work aus dem Ausland ist in vielen Branchen aufgrund der Corona-Pandemie zur Normalität geworden.

Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber.

Leitfaden über „Remote Work aus dem Ausland“

Um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können, bietet Bitkom Unternehmen im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ eine Praxishilfe an (pdf).

Der Leitfaden beleuchtet neben allgemeinen Fragen zu Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch Best-Practice-Beispiele.

Immer mehr Beschäftigte möchten die Möglichkeit der Remote Work auch aus dem Ausland nutzen. Unternehmen, die als attraktive Arbeitgeber gelten möchten, bieten ihren Mitarbeitern diese Option an und fordern eine aktive politische Unterstützung.

Laut einer Bitkom-Studie vom November 2022 wünschen sich fast die Hälfte (46 Prozent) der befragten Unternehmen bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland.

Der Leitfaden klärt unter anderem folgende Fragen:

Sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?

Nein, dem Arbeitgeber steht es jedoch frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, z. B. durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.

Muss auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachtet werden?

Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umsetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Die A1-Bescheinigung gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?

Betriebsstättenprinzip, Doppelbesteuerungsabkommen, Musterabkommen der OECD und Vertreterbetriebsstätte – hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen.

Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?

Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.

Insgesamt bietet der Bitkom-Leitfaden eine wichtige Orientierungshilfe für Unternehmen, die Remote Work aus dem Ausland ermöglichen möchten. 

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